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Erklärung der AG Cuba Sí in der Partei DIE LINKE

Mit Bedauern haben wir die Nachricht vom Tod des kubanischen Gefängnisinsassen Orlando Zapata Tamayo aufgenommen. Zapata Tamayo erlag nach 83 Tagen den zu diesem Zeitpunkt unausweichlichen Folgen seines Entschlusses, mit dem Mittel des Hungerstreiks für sich den Status eines politischen Gefangenen zu reklamieren.

Zapata Tamayo, geboren 1967, wurde seit 1993 mehrmals wegen gewöhnlicher Straftaten verurteilt. So 1993 wegen Gewalt im häuslichen Bereich und im Jahr 2000 wegen Körperverletzung, Betrugs und wegen Gewalt gegen Personen und des illegalen Tragens einer Hieb- und Stichwaffe.

Im Jahr 2002 gerät er in Kontakt zur antikommunistischen Splittergruppe MAR , die, wie viele andere Oppositionsgruppen auch, seit Herbst 2002 offen von der US-Interessenvertretung in Havanna unterstützt wurde. Am 06. Dezember 2002 wurden Zapata und andere Mitglieder der MAR anlässlich einer illegalen Versammlung wegen Störung der öffentlichen Ordnung festgenommen. Am 09. März 2003 wird er aber auf Bewährung wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.

Während Zapata wieder auf freiem Fuß ist, gehen in Miami, kurz vor dem Ausbruch des Irak-Krieges, die  Aktivisten des kubanischen konterrevolutionären Exils mit der Forderung auf die Straße, dass Kuba nach der Besetzung des Iraks das nächste Ziel einer US-Intervention sein müsse. In dieser angespannten Situation beteiligt sich Zapata am 20. März 2003 an einer weiteren illegalen Aktion und wird daraufhin zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Zu dieser Zeit wird er weder von der sogenannten Dissidentenbewegung in Kuba noch von Amnesty International oder anderen Menschenrechtsgruppen als politischer Gefangener anerkannt . Er selbst beruft sich in den ersten beiden Jahren seiner Haft ebenfalls nicht auf diesen Status. Erst als er im Jahr 2005 von Havanna in das Gefängnis Taco Taco nach Pinar del Río verlegt wird und dort Kontakt zu vier ebenfalls im März 2003 verhafteten Dissidenten aufnimmt und diese ihn für ihre Zwecke rekrutieren , beginnt sich sein Verhalten zu radikalisieren. Ein halbes Jahr vor seiner Haftentlassung, im November 2005, fordert er zum ersten Mal für sich die Anerkennung als politischer Häftling. Nachdem er sich mehrmals gewalttätig und renitent sowohl gegenüber dem Gefängnispersonal als auch gegen Mitgefangene verhalten hatte, wird er Ende 2005 zu 15 Jahren und im Mai 2006 zu weiteren sieben Jahren Haft verurteilt.

Sowohl in Pinar del Río, als auch später in der Haft in Holguín und Camagüey versuchen er und andere immer wieder, sich durch Hungerstreiks Privilegien gegenüber ihren Mitgefangenen zu verschaffen (Einzelzelle mit Telefon, Fernseher und eigener Kochgelegenheit). Zapatas geistige Hintermänner beenden ihre Hungerstreiks aber jeweils, im Gegensatz zu ihm, bevor ihre Gesundheit Schaden nehmen konnte. Im Laufe des letzten Hungerstreiks, den er am 03. Dezember 2009 begann, schwächt er seinen Körper so sehr, dass er trotz intensiver medizinischer Betreuung, zuerst in Camagüey und später in einem der besten Krankenhäuser Havannas, ins Koma fällt und künstlich beatmet werden muss. Erst zu diesem Zeitpunkt, als Zapatas Leben kaum mehr zu retten ist, solidarisieren sich die konterrevolutionären Organisationen mit ihm und fordern seine Freilassung. Alle Bemühungen der besten kubanischen Spezialärzte können sein Leben aber nicht mehr retten.

Jetzt versuchen diejenigen, die Zapata zuvor instrumentalisiert hatten, sein Schicksal vor der Weltöffentlichkeit zum Beweis für die angebliche Grausamkeit des kubanischen Sozialismus zu stilisieren. Dieser Vorwurf gegen Kuba steht in keinem Verhältnis zur öffentlichen Reaktion auf ähnliche Fälle, die sich z.B. in Irland, Spanien, der Türkei oder erst jüngst in Hamburg ereignet haben. Die wahren Verantwortlichen für Zapatas Tod sind jene, die ihn für ihre Sache radikalisiert und instrumentalisiert haben. Die Dissidentenbewegung auf Kuba steht im engen Bündnis mit der US-Administration und den konterrevolutionären Bewegungen in Miami und hat sich zum Ziel gesetzt, in Kuba die kapitalistischen Verhältnisse von vor 1959 wiederherzustellen und das Land wieder zu einer unterentwickelten Halbkolonien zu machen.

Jene Verhältnisse, welche die kubanische Gesellschaft seit fünfzig Jahren mit allen Mitteln zu verhindern vermag, fordern laut dem Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats der UNO aus dem Jahr 2008 jährlich das Leben von fast 60 Millionen Menschen, die an Hunger oder seinen unmittelbaren Folgen (36 Millionen), an heilbaren Krankheiten (neun Millionen), am Konsum von verschmutztem Wasser (sieben Millionen) und Aids (sieben Millionen) sterben müssen. Kuba ist eines der Symbole für den Kampf der Völker des Südens, um sich aus der ihnen vom Westen aufgezwungenen Unterentwicklung der Produktivkräfte und der extremen Armut zu befreien.

Der Kampf Kubas gegen die konterrevolutionären Organisationen ist ein legitimer Kampf für die Menschlichkeit. Umso bedauerlicher ist es, wenn in diesem Konflikt Menschen wie Orlando Zapata Tamayo soweit instrumentalisiert werden, dass sie ihr Leben für eine Sache geben, die sich nur vorgeblich auf die Demokratie und die universellen Menschenrechte beruft – sie selbst aber tagtäglich ungezählte Male mit Füßen tritt.

Deshalb fordern wir,

  1. dass die USA ihre millionenschwere Unterstützung für die von der kubanischen Gesellschaft isolierte Oppositionsbewegung unverzüglich einstellen;
  2. dass das Recht des kubanischen Volkes und der Völker des Südens auf Selbstbestimmung auf die Schaffung eigener Institutionen und eines politischen und Wirtschaftssystems nach eigenem Ermessen von den USA und der EU anerkannt wird, so wie es in den Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen festgeschrieben ist.

Schluss mit der völkerrechtswidrigen Wirtschafts- und Finanzblockade der USA gegen Kuba!

Der Koordinierungsrat von Cuba Sí

Berlin, den 10. März 2010

 

    Enrique Ubieta Gómez, Wem nützt dieser Tod?; in: http://www.redglobe.de/amerika/cuba/3555-wem-nuetzt-dieser-tod

    Movimiento Alternativa Republicana

    Vgl. Jean Ziegler: Haiti und der Hass auf den Westen, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 3-2010, S. 50f.

 
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